Zwischen Ernte und Naturschutz: Neue Regelungen stärken die Wildtierrettung
Im Frühsommer beginnt in vielen Regionen die Mahd von Wiesen sowie die Bearbeitung landwirtschaftlicher Flächen und die Ernte von Zwischenfrüchten. Gleichzeitig ist dies jedoch auch eine besonders sensible Zeit für zahlreiche Wildtiere. In Wiesen und Feldern halten sich zu dieser Jahreszeit Jungtiere wie Feldhasenjunge und Rehkitze auf. Ebenso befinden sich dort die Nester zahlreicher Bodenbrüter, darunter Lerchen, Rebhühner, Kiebitze sowie Wiesen- und Kornweihen. Besonders problematisch ist dabei das natürliche Verhalten vieler Jungtiere: Bei Gefahr flüchten sie nicht, sondern drücken sich instinktiv ins hohe Gras. Dadurch werden sie von den Fahrern landwirtschaftlicher Maschinen häufig nicht oder erst zu spät erkannt. Jedes Jahr führt dies dazu, dass zahlreiche Tiere schwer verletzt oder getötet werden.
Dabei können bereits einfache Maßnahmen entscheidend dazu beitragen, Wildtiere zu schützen und gleichzeitig die hohe Qualität der Ernte sicherzustellen. Für eine möglichst tierfreundliche Durchführung der Erntearbeiten empfiehlt das Landratsamt Ansbach insbesondere folgende Maßnahmen:
• Wiesen sollten vor dem Mähen sorgfältig abgesucht werden. Hierbei können Helferinnen und Helfer – mit oder ohne Wärmebilddrohnen – unterstützen, beispielsweise Jäger, Hegeringe oder Wildtierrettungsvereine.
• Bereits am Abend vor den Mäharbeiten sollten Wildscheuchen oder andere Vergrämungsmittel eingesetzt werden, etwa akustische Mittel im Sinne einer „Vogelscheuche“.
• Die Mähgeschwindigkeit sollte reduziert und die Arbeiten besonders aufmerksam durchgeführt werden.
• Mähzeiten sollten so angepasst werden, dass eine vorherige Absuche der Flächen möglich ist.
• Außenränder der Wiesen können bereits einen Tag vor der eigentlichen Mahd gemäht werden, um eine Scheuchwirkung zu erzielen („Anmähen“).
• Die Mahd sollte unter Berücksichtigung der natürlichen Fluchtrichtung erfolgen, beispielsweise von der Mitte der Fläche nach außen.
Auch der bayerische Gesetzgeber hat die Bedeutung der Wildtierrettung erkannt und die rechtlichen Rahmenbedingungen mit der jüngsten Jagdrechtsnovelle deutlich verbessert. Das Absuchen von Flächen zur Rettung von Rehkitzen gilt nun ausdrücklich nicht mehr als Jagdausübung. Ist der örtlich zuständige Jagdpächter nicht erreichbar, können Landwirte oder deren Beauftragte eigenständig tätig werden und die Flächen selbst absuchen beziehungsweise absuchen lassen. Dadurch gewinnen landwirtschaftliche Betriebe deutlich mehr zeitliche Flexibilität. Der zuständige Jagdpächter ist im Anschluss an die Absuche zu informieren. Gleichzeitig schafft die neue Regelung mehr Rechtssicherheit für Landwirte und unterstützende Helferteams, etwa Drohneneinsatzgruppen. Abstimmungsprobleme zwischen Landwirtschaft und Jagdpächtern, die bislang oftmals zulasten unbeteiligter Wildtiere gingen, sollen damit künftig vermieden werden.
Der Schutz von Wildtieren und Insekten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Landwirtschaft, Jägerschaft, Ehrenamt und Naturschutz leisten hierzu gemeinsam einen wichtigen Beitrag.