Förderung
Sie möchten im Landkreis Ansbach investieren und benötigen finanzielle und sonstige Unterstützung?
In Deutschland existiert eine Vielzahl an Förderprogrammen, die von der Europäischen Union, der Bundesrepublik oder dem Freistaat Bayern angeboten werden. Nur, welche Förderung ist für Ihr Vorhaben relevant und wie kommen Sie an die richtige Förderung?
Um Ihnen in diesen Fragen behilflich zu sein, bietet Ihnen die Wirtschaftsförderung des Landkreises Ansbach ihre Unterstützung an:
Gemeinsam mit Ihnen machen wir eine erste Auswahl der möglichen Programme und bringen Sie gezielt mit den für die Beantragung zuständigen Einrichtungen zusammen. Die nachfolgend aufgeführten Programme umfassen die am häufigsten angewendeten Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen (KMU's).
Einen ersten Überblick bietet der „Wegweiser zu Fördermöglichkeiten“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie:
www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/foerderwegweiser
Existenzgründung
- Gründungszuschuss für Arbeitslose
Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, erhalten zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit den sogenannten Gründungszuschuss.
Anträge müssen bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.
Weitere Fragen und Informationen finden Sie hier. - Gründerland Bayern
Das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technik hat vielfältige Informationen für Existenzgründer in Bayern auf einer eigenen Internetseite zusammengefasst: www.gruenderland-bayern.de - Gründungsinformationen der KfW Mittelstandsbank
Die KfW-Mittelstandsbank, die Förderbank des Bundes bietet zahlreiche Förderprogramme für Existenzgründer. Die einzelnen Programme finden Sie hier. - Gründungsförderung der LfA Förderbank Bayern
Die LfA Förderbank bittet zinsgünstige Startdarlehen, Risikoentlastung und Beteiligungskapital für Existenzgründer fast aller Branchen. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.lfa.de - Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU)
Mit dem Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen unterstützt der Freistaat Bayern Unternehmensgründer und junge Technologieunternehmen. - Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
Förderfähig sind Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. €), die Investitionen in die Zukunftsfähigkeit ihres Betriebes tätigen. Das bayerische Landwirtschaftsministerium fördert Unternehmen, die den regelmäßigen Bedarf decken (z.B. Bäckerei, Dorfladen, Gastwirtschaft, Pflegedienstleister) und denjenigen für den unregelmäßigen Bedarf (z.B. Autowerkstatt, Buchhandlung, Fachgeschäft, Friseur).
Nähere Informationen finden Sie beim unter www.stmelf.bayern.de/Dorferneuerung - Existenzgründungsberatung des Bundeswirtschaftsministeriums
Das Gründerportal des Wirtschaftsministeriums gibt Informationen rund um das Thema Existenzgründung.
Regionalförderung
Bayerische regionale Förderungsprogramme für die gewerbliche Wirtschaft
Der Freistaat Bayern fördert Vorhaben in Industrie, Handwerk oder Dienstleistungsgewerbe, wenn:
- die Investitionen regionalwirtschaftlich bedeutsam sind
- der Betrieb überregionalen Absatz erzielt
- der Betrieb in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' liegt oder ein KMU in einem ländlichen Gebiet nach Landesentwicklungsprogramm oder in einem EU-Fördergebiet ist
- wenn die Finanzierungshilfen zur Durchfinanzierung notwendig sind
- an dem Vorhaben ein volks- und regionalwirtschaftliches und struktur- und arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht.
Die Mindestinvestitionssumme im Landkreis Ansbach beträgt 200.000 Euro.
Hier finden Sie die Richtlinie.
Investionen kleiner und mittelständischer Unternehmen können durch die LfA-Förderbank Bayern durch Darlehen, Risikoentlastung und Beteiligungskapital gefördert werden.
Die Details finden Sie unter www.lfa.de
Technologie und Digitalisierung
- Bayerische Technologieförderung
Der Freistaat Bayern stellt im Bereich Innovations- und Technologieförderung umfangreiche Förderprogramme zur Verfügung. - Mittelständisches Technologie-Beratungs-Programm
Mit dem Mittelständischen Industrieberatungsprogramm fördert der Freistaat Bayern Unternehmensberatungen für Industrieunternehmen und unternehmensnahe Dienstleistungen. Mit der Durchführung des Programms ist das RKW Bayern betraut. - Kooperationsbörse des Freiststaates Bayern
Die Technologie-Kooperationsbörse des Freistaates Bayern ist eine Online-Datenbank mit spezifisch Technologie bezogenen Kooperationsangeboten aus dem In- und Ausland. www.technologiepartner.de - Förderprogramm "go-digital" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Die digitale Transformation betrifft alle Branchen. Mit seinen drei Modulen "Digitalisierte Geschäftsprozesse", "Digitale Markterschließung" und "IT-Sicherheit" richtet sich "go-digital" gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmwi-go-digital.de - Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern die kleinen Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen, durch IKT-Hard- und Software Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern. Weitere Informationen finden Sie unter www.digitalbonus.bayern.de
Umweltförderung
- Solarkollektoren, Biomasseanlagen, Heizungen
Investitionen in thermische Solarkollektoren (insbesondere zur Brauchwassererwärmung), Heizungen etc. wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.
Hier finden Sie weitere Informationen: www.bafa.de - Gebäudesanierung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zahlreiche Förderprogramme rund um die Themen Gebäudesanierung, Energiesparen und Erneuerbare Energien.
Hier finden Sie weitere Informationen: www.kfw.de - Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz finden Sie die Regelungen für die Abnahme und Vergütung von Strom, der ausschliesslich aus Wasserkraft, Windkraft, solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder aus Biomasse gewonnen wird.
Außenwirtschaft
- Bayerische Förderprogramme Außenwirtschaft
Die LfA-Förderbank Bayern unterstützt Unternehmen im Bereich Außenwirtschaft mit zahlreichen Programmen.
Neu eingerichtet hat das Außenwirtschaftszentrum ein Internetportal mit vielen interessanten Informationen zum Thema Aussenwirtschaft. - Auslandsförderung der KfW
Die KfW-ipex-Bank fördert Investionen im Ausland. Nähere Informationen finden Sie unter www.kfw.de. - Aussenwirtschaftsförderung des Bundeswirtschaftsministeriums
Das Bundeswirtschaftsministerium hat zahlreiche Informationen zum Thema "Aussenhandelsförderung" herausgegeben.
Außenwirtschaftsportal iXPOS
Das Außenwirtschaftsportal iXPOS (www.ixpos.de) der Bundesregierung. Alles über Exportwirtschaft, Förderprogramme für Unternehmen und Länderinformationen. Hier finden Sie alle Serviceangebote und Dienstleistungen zur Förderung von Export und Außenhandel zugunsten der Auslandsgeschäfte der deutschen Wirtschaft, die von Ministerien, Kammern, Ländervereinen und Verbänden angeboten werden. - Förderprojekt "Fit für Auslandsmärkte - Go international
Im Rahmen von „Fit für Auslandsmärkte - Go International (EFRE)“ werden mittelständische bayerische Unternehmen, die bisher nicht oder nur beschränkt im Auslandsgeschäft tätig waren, bei der Erschließung von neuen Absatzwegen und -märkten unterstützt.
Das Projekt wird maßgeblich vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und der EU gefördert.
Nähere Informationen finden Sie unter www.go-international.de
Stabilisierung und Liquidität
Für bayerische Unternehmen in Schwierigkeiten hat die LfA-Förderbank Bayern das Geschäftsfeld "Stabilisierung" geschaffen.