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Verkehrsversuch: Mehr Sichtbarkeit und Sicherheit für den Radverkehr

Auf Initiative des Landratsamtes Ansbach sowie der Gemeinde Neuendettelsau startet ab dem 1. Juni 2026 ein Verkehrsversuch zur Markierung von Schutzstreifen für den Radverkehr auf sogenannten beengten Kernfahrbahnen. Ziel dieses Projekts ist es, den Radverkehr im Ort sichtbarer zu machen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu verbessern.

Aktuelle Situation

In vielen Straßen innerhalb der Gemeinde sind die Fahrbahnen relativ schmal. Bisher wurde der Radverkehr daher teilweise auf Gehwegen, zwischen Fußgängern und Radfahrern geführt. Diese gemeinsame Nutzung hat in der Vergangenheit jedoch zu Konflikten zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden geführt. Insbesondere an Grundstücksausfahrten, Engstellen oder bei höherem Fußgängeraufkommen kommt es immer wieder zu kritischen Situationen und in der Vergangenheit leider auch zu Unfällen.

Was ist geplant?

Mit dem Verkehrsversuch möchte man nun neue Wege ausprobieren. Durch die Markierung von Schutzstreifen auf der Fahrbahn sollen Radfahrende stärker im Straßenraum sichtbar werden. Schutzstreifen sind durch gestrichelte Linien gekennzeichnete Bereiche am Fahrbahnrand, die in erster Linie dem Radverkehr zur Verfügung stehen. Autofahrende dürfen diese bei Bedarf zwar überfahren, müssen dabei aber besonders auf den Radverkehr achten und ausreichend Abstand halten. In der Regel bedarf es bei der Markierung von Schutzstreifen auf beiden Fahrbahnseiten einer Restfahrbahnbreite (Kernfahrbahn), also einer Fahrbahn zwischen den Markierungen, von mindestens 4,50 m. Aufgrund der vielen beengten Ortsdurchfahrten im Landkreis Ansbach wäre die Markierung von Radschutzstreifen daher nur eingeschränkt bzw. kaum möglich.

Ziele

Die Maßnahme verfolgt mehrere Ziele: Zum einen soll das Unfallgeschehen auf Gehwegen reduziert werden, die derzeit auch für den Radverkehr freigegeben sind. Wenn mehr Radfahrende die Fahrbahn nutzen, kann sich die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen entspannen. Zum anderen soll das Radfahren im Ort insgesamt attraktiver werden. Eine bessere Sichtbarkeit im Straßenraum kann dazu beitragen, dass sich mehr Menschen für das Fahrrad als Verkehrsmittel im Alltag entscheiden. Langfristig soll so auch die innerörtliche Radverkehrsdichte erhöht werden. Über die zuvor für den Ort Neuendettelsau genannten Ziele möchte das Landratsamt Ansbach aus diesem Verkehrsversuch Erkenntnisse gewinnen, die es im Nachgang ermöglichen, diese Art der Verkehrsführung an weiteren Stellen des Landkreises Ansbach umzusetzen.

Dauer des Versuchs

Da es sich bewusst um einen Verkehrsversuch handelt, wird die Maßnahme über einen Zeitraum von einem Jahr beobachtet und ausgewertet. Dabei wird unter anderem untersucht, wie sich das Verkehrsverhalten verändert, ob sich die Sicherheit verbessert und wie die neuen Markierungen von den Verkehrsteilnehmern angenommen werden.

Beteiligte

Der Verkehrsversuch wird in enger Zusammenarbeit durch verschiedene Fachstellen begleitet. Beteiligt sind neben der Gemeinde Neuendettelsau und dem Landratsamt Ansbach auch die Polizei, das Staatliche Bauamt Ansbach sowie die Technische Hochschule (TH) Nürnberg. Unterstützung findet dieses Projekt außerdem durch die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK) sowie den Allgemeine Deutschen Fahrrad-Club, Kreisverband Ansbach (ADFC). Gemeinsam werden Erfahrungen gesammelt und ausgewertet.

Ausblick

Die Erkenntnisse aus dem Verkehrsversuch sollen dabei helfen, zukünftige Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs fundiert zu planen. Gleichzeitig möchten alle Beteiligten mit diesem Schritt einen Beitrag zu einer sicheren, modernen und nachhaltigen Mobilität vor Ort leisten.

FAQs

Was ist ein Radschutzstreifen und wofür wird er eingesetzt?

Ein Radschutzstreifen ist ein markierter Bereich am Fahrbahnrand, der Radfahrenden eine bevorzugte Nutzung ermöglicht. Er dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit, indem er den Radverkehr sichtbar macht und den Abstand zum vorbeifließenden Verkehr erhöht.

Wann ist die Einrichtung eines Radschutzstreifens sinnvoll?

Radschutzstreifen sind besonders dort sinnvoll, wo kein Platz für baulich getrennte Radwege vorhanden ist, aber dennoch eine Verbesserung der Radverkehrssituation erreicht werden soll – etwa auf innerörtlichen Straßen mit mittlerem Verkehrsaufkommen.

Worin unterscheidet sich ein Radschutzstreifen von einem Radfahrstreifen?

Ein Radfahrstreifen ist durch eine durchgezogene Linie markiert und darf von Autos nicht befahren werden. Ein Radschutzstreifen hingegen ist gestrichelt und kann im Bedarfsfall mitbenutzt werden.

Dürfen Autos auf einem Radschutzstreifen fahren?

Grundsätzlich dürfen Kraftfahrzeuge den Radschutzstreifen bei Bedarf überfahren. Aufgrund der verengten Kernfahrbahn ist es im Rahmen des Verkehrsversuchs unerlässlich, dass Kraftfahrzeuge diesen Bereich als Fahrbahn nutzen. Wichtig dabei ist, dass dadurch kein Radfahrer gefährdet werden darf.

Welche Regeln bestehen für Park- und Haltevorgänge auf Radschutzstreifen?

Das Halten und Parken auf Radschutzstreifen ist grundsätzlich unzulässig, da dadurch der Schutzraum für Radfahrende blockiert wird. Kurzzeitiges Halten ist nur in klar begründeten Ausnahmefällen erlaubt, sofern keine Gefährdung oder Behinderung des Radverkehrs entsteht. Beim Ein- und Aussteigen sowie beim Be- und Entladen ist besonders auf Radfahrende zu achten (z. B. „Dooring“-Gefahr durch unachtsam geöffnete Fahrzeugtüren).

#Share and Care

Während des Verkehrsversuchs sind erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden erforderlich. Nur durch ein respektvolles Miteinander im Straßenverkehr kann die Maßnahme erfolgreich sein.

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