Häufig gestellte Fragen im Bereich Kfz-Zulassung
Welche Kennzeichen sind im Landkreis Ansbach verfügbar?
Im Landkreis Ansbach erhalten Sie Kennzeichen wahlweise mit der Ortskennung AN, DKB, FEU oder ROT. Bei Pkw oder Lkw folgen regelmäßig zwei Buchstaben und drei Ziffern. Kürzere Kombinationen werden nur zugeteilt, wenn das Fahrzeug dies technisch erfordert (v.a. US-Importfahrzeuge) oder das Kennzeichen bei Saison-, H- oder E-Kennzeichen insgesamt mehr als 8 Stellen hätte.
Kann ich das Kennzeichen meines bisherigen Fahrzeugs auf ein neues Fahrzeug übernehmen?
Nach Abmeldung des bisherigen Fahrzeugs kann das Kennzeichen in der Regel einem neuen Fahrzeug als Wunschkennzeichen (Gebühr 10,20 Euro) zugeteilt werden. Dies gilt nicht bei fahrzeugbedingt zugeteilten kurzen Kennzeichenkombinationen.
Soll mit dem bisherigen Fahrzeug nach Abmeldung noch eine Rückfahrt mit ungestempelten Kennzeichen möglich sein, wird hierfür für das neue Fahrzeug ein zweites Paar Kennzeichen mit gleicher Kombination benötigt.
Kann ich das bereits am Fahrzeug befindliche auswärtige Kennzeichen mitnehmen?
Solange das Fahrzeug zugelassen ist, kann das Kennzeichen beibehalten werden. Dies gilt sowohl beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk als auch beim Erwerb eines zugelassenen Fahrzeugs aus einem anderen Zulassungsbezirk. Mit Abmeldung des Fahrzeugs geht das Kennzeichen dann jedoch verloren.
Wann darf ich mit ungestempelten Kennzeichen fahren?
Fahrten zur Zulassung und auch zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung können innerhalb des Landkreises Ansbach und eines angrenzenden Zulassungsbezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn
- das Kennzeichen für ein Fahrzeug von der Zulassungsstelle vorab zugeteilt oder
- das Kennzeichen bei Abmeldung zum Zwecke der Wiederzulassung des Fahrzeugs für ein Jahr nachreserviert worden ist und in beiden Fällen
- die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung diese Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen abdeckt.
Möglich ist auch die Rückfahrt von der Zulassungsstelle nach Abmeldung des Fahrzeugs am Tage der Abmeldung, wenn diese von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Die Rückfahrt kann dabei auch zum letzten Verbringungsort innerhalb Deutschlands (z.B. Händler, der das Fahrzeug in Zahlung nimmt) erfolgen.
In jedem Fall empfiehlt sich eine vorherige Abklärung mit der Versicherung, ob die konkret beabsichtigte Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen auch von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.
Brauche ich ein SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer für ein E-Fahrzeug?
Ein rein elektrisch angetriebenes Fahrzeug mit Erstzulassung bis 31.12.2030 ist für maximal 10 Jahre ab Erstzulassung, längstens bis 31.12.2035, von der Zahlung der Kfz-Steuer befreit. Für ein derart steuerbefreites Fahrzeug muss kein SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer durch das Hauptzollamt vorgelegt werden.
Wann sollte ich der Zulassungsstelle eine Veräußerungsanzeige übermitteln?
Wird ein Fahrzeug im zugelassenen Zustand veräußert, sollte der Zulassungsstelle in jedem Fall die Veräußerung angezeigt werden. Ein entsprechender Vordruck ist vielen Muster-Kaufverträgen beigefügt.
Die Mitteilung an die Zulassungsbehörde muss folgende Informationen enthalten:
- Kennzeichen des Fahrzeugs
- Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers
- Bestätigung des Erwerbers, dass ihm die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II übergeben wurde
Wird das Fahrzeug ins Ausland veräußert, hat die Zulassungsstelle keine Möglichkeit, auf die Abmeldung oder Umschreibung durch den dortigen Erwerber hinzuwirken. Wir empfehlen daher dringend, ein Fahrzeug nicht im zugelassenen Zustand ins Ausland zu veräußern, sondern vorher abzumelden.
Bei einem bereits abgemeldeten Fahrzeug ist eine Veräußerungsanzeige entbehrlich.
Mein Fahrzeug ist geleast oder finanziert. Ich habe keinen Fahrzeugbrief. Wie läuft die Zulassung ab?
Der Fahrzeugbrief wird seitens der finanzierenden Bank bzw. Leasingbank direkt an die Zulassungsstelle übersandt. Nach Vornahme des Zulassungseintrags wird er wieder dorthin zurück gesandt. Ob Ihr Fahrzeugbrief schon bei der Zulassungsstelle angekommen ist, können Sie anhand der Briefnummer oder Fahrzeugidentifizierungsnummer online recherchieren.