Digitaler Fahrzeugschein
Über die i-Kfz-App des Kraftfahrt-Bundesamts kann ein Digitaler Fahrzeugschein (DFZ) abgerufen werden, der die Mitführungspflicht der Zulassungsbescheinigung Teil I innerhalb Deutschlands erfüllt. Bei der Zulassungsstelle, bei der Hauptuntersuchung und bei Kontrollen im Ausland muss weiterhin die originale Zulassungsbescheinigung Teil I aus Papier vorgelegt werden.
Der Abruf des DFZ ist ab 3. März 2026 mittels eines QR-Codes möglich, der bei der Zulassungsstelle im Rahmen einer Zulassung gebührenfrei ausgegeben wird. Außerhalb einer Zulassung erhalten Sie den QR-Code gegen eine Gebühr von 5,10 Euro.
Für Fahrzeuge, die auf natürliche Personen zugelassen sind, ist in der i-Kfz-App auch ein gebührenfreier Abruf anhand des Personalausweises oder Aufenthaltstitels mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie der dazugehörigen PIN möglich.
Nähere Informationen zum Digitalen Fahrzeugschein und dessen Verfügbarkeit erhalten Sie auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamts.