Digitaler Fahrzeugschein
Seit 6. November 2025 ist die i-Kfz-App verfügbar, in der der Digitale Fahrzeugschein (DFZ) abrufbar ist.
Der Digitale Fahrzeugschein erfüllt die Mitführungspflicht der Zulassungsbescheinigung Teil I innerhalb Deutschlands und ist zunächst nur für Fahrzeuge erhältlich, die auf natürliche Personen zugelassen sind.
Zum Abruf ist aktuell ein Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie der dazugehörige PIN erforderlich. Zu einem späteren Zeitpunkt wird auch ein Abruf mittels eines bei der Zulassungsstelle erhältlichen QR-Codes möglich sein.
Nähere Informationen zum Digitalen Fahrzeugschein und dessen Verfügbarkeit erhalten Sie auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamts.