Landpachtverträge
Seit dem 1. Januar 2025 besteht für Landpachtverträge in Bayern, unabhängig von der Pachtfläche, keine Anzeigepflicht mehr beim Landratsamt.
Seit dem 1. Januar 2025 besteht für Landpachtverträge in Bayern, unabhängig von der Pachtfläche, keine Anzeigepflicht mehr beim Landratsamt.