Förderung ambulanter Pflegedienste

Ambulante Pflegedienste, die sich um die häusliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen kümmern, können eine Förderung beim Landratsamt Ansbach nach Maßgabe der entsprechenden Richtlinien beantragen. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Richtlinien zur Förderung ambulanter Pflegedienste im Landkreis Ansbach.

Formulare

Richtlinien zur Förderung ambulanter Pflegedienste im Landkreis Ansbach

Antrag auf Bewilligung der Investitionsförderung von ambulanten Pflegediensten für das Förderjahr 2023

Anlage 1 - Personalaufstellung (Beschäftigte in den Bereichen Pflege und Hauswirtschaft)

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