Kinderschutz bei Kindeswohlgefährdung

Das Jugendamt ist aufgrund seines staatlichen »Wächteramtes« verpflichtet, Meldungen von Kindeswohlgefährdungen nachzugehen. Als Kindeswohl gefährdende Erscheinungsformen lassen sich grundsätzlich unterscheiden körperliche und seelische Vernachlässigung, körperliche und seelische Misshandlung, sexuelle Gewalt.

Staatliches Wächteramt

Auslöser der Wahrnehmung des Schutzauftrags des Jugendamtes sind „gewichtige Anhaltspunkte“ für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen. Dies sind Hinweise oder Informationen über Handlungen gegen Kinder und Jugendliche oder Lebensumstände, die das leibliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder Jugendlichen gefährden, unabhängig davon, ob sie durch eine missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes oder Jugendlichen, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten eines Dritten bestehen

Das staatliche Wächteramt beinhaltet:

  • Hilfe für das Kind durch Unterstützung der Eltern Sicherung des Kindeswohls durch Unterstützung und Stärkung der Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung
  • Hilfe für das Kind durch Intervention des Jugendamtes Sicherung des Kindeswohls durch Eingriff in die Elternrechte, falls die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, das Wohl des Kindes sicher zu stellen

Kinderschutz-Hotline des Landratsamtes Ansbach

Sachgebiet 55 - Soziale Dienste

Landratsamt Ansbach
Hotline für akute Kinderschutzangelegenheiten

Zentrale Bayerische Kinderschutz-Hotline

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Du kannst uns am Telefon kostenlos fragen und mit uns sprechen.

Zentrale Bayerische Kinderschutz-Hotline

Am Telefon sprichst du mit Beraterinnen und Beratern, die pädagogisch und psychologisch ausgebildet sind. Sie haben viele Jahre Erfahrungen in der Beratung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen.

Gerne helfen und beraten sie auch deine Angehörigen bei ihren Fragen und Sorgen.

Außerhalb unserer Geschäftszeiten findest du hier Hilfe

Allgemeiner Krisendienst in Bayern

Bayerische Kinderschutzambulanz

In akuten Notfällen direkt bei der Polizei

Notruf der Polizei

Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch

Hilfe-Telefon sexueller Missbrauch © Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen

Das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch ist unter 0800 22 55 530 erreichbar und bietet eine kostenfreie und anonyme Beratung für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte. Die Beratung unterstützt bei Fragen zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend und bei der Suche nach passenden Hilfeangeboten.

Hilfe-Telefon sexueller Missbrauch

Online-Beratung Schreib-Ollie

Wer lieber Schreiben als Reden möchte, kann über die Online-Beratung „Schreib-Ollie“ anonym und datensicher Beratung erhalten.

Online-Beratung sexueller Missbrauch