Jugendamt
Wie können wir Ihnen weiterhelfen? Wählen Sie hier Ihre Dienstleistung aus und erfahren Sie mehr zu Ihrem Anliegen.
- Adoption
- Amtsvormundschaft und -pflegschaft
- Angebote für Fachkräfte und Netzwerkpartner*innen
- Beistandschaft
- Beratung für Familien
- Besondere Lebenssituationen
- Beurkundung des Unterhaltes
- Beurkundung einer Sorgeerklärung (gemeinsame elterliche Sorge)
- Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung
- Bezirkssozialdienst
- Elterncafé auf Reisen
- Familiengerichtshilfe
- Familienpaten
- Förderung von Kindern und Jugendlichen an Bildungsprogrammen
- Gesundheitsorientierte Familienbegleitung
- Haushaltscoaching in den Frühen Hilfen
- Jugendhilfe im Strafverfahren
- Jugendhilfeausschuss
- Jugendhilfeplanung
- Kinder- und Jugendhilfe - das müssen Vereine und ehrenamtlich Tätige beachten
- Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (soweit nicht Tagespflege)
- Kinderschutz bei Kindeswohlgefährdung
- Kindertagespflege
- Kindertagesstätten - Übernahme von Beiträgen
- Netzwerk frühe Kindheit
Schulische Assistenz im Landkreis Ansbach nach § 35a SGB VIII
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Werden über den sozialpädagogischen Fachdienst Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe eingeleitet, müssen die dafür anfallenden Kosten übernommen und bei (teil-)stationärer Unterbringung die Eltern zu den Kosten herangezogen werden.
- Eingliederungshilfe
- Erziehung in einer Tagesgruppe
- Erziehungsbeistandschaften
- Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
- Heimerziehung
- Hilfe für junge Volljährige
- Hilfe in Notsituationen
- Inobhutnahme
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Jugendsozialarbeit
- Soziale Gruppenarbeit
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Vollzeitpflege