Problemabfall - mobil
Herkunftsbereich private Haushalte
Die mögliche anzuliefernde Menge von Problemabfall wird pro privater Anlieferung auf eine haushaltsübliche Menge pro Tag begrenzt. Es handelt sich hierbei um eine Menge, die üblicherweise in einem Jahr in einem Privathaushalt anfällt z.B. ein bis zwei Wäschekörbe gefüllt mit Problemmüll, fünf Farbeimer mit Farbe, zwei Feuerlöscher. Die Einschätzung der Annahmemenge wird vor Ort durch den Entsorger getroffen. Sie dürfen als Bürger des Landkreises Ansbach an jeder Problemabfallsammlung des Landkreises Ansbach anliefern – Sie müssen also nicht bis zur nächsten Sammlung in Ihrer Gemeinde warten. Planen Sie bitte von vornherein pro Anlieferung nur eine haushaltsübliche Menge ein – übersteigt Ihr Problemabfall diese Menge, liefern Sie diese Übermenge bitte an einer weiteren Problemabfallsammlung an, da die Kapazität des Sammelfahrzeugs für alle Anliefernden möglichst gleichmäßig zur Verfügung stehen soll.
Andere Herkunftsbereiche als private Haushalte
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen einer Problemabfallsammlung die Problemabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen nur in haushaltsüblichen Kleinmengen angenommen werden können (Problemabfälle, welche vergleichbar auch in einem privaten Haushalt anfallen und keine Produktionsabfälle). Dies gilt insbesondere auch für Problemabfälle aus dem gewerblichen und landwirtschaftlichen Bereich. Entsprechend dem bayerischen Abfallgesetz müssen gefährliche Abfälle (z.B. Pestizide), welche nicht aus privaten Haushaltungen stammen und nicht verwertet werden können, über die GSB Bayern GmbH entsorgt werden. Mit dem Transport zur GSB kann selbstverständlich auch ein Entsorgungsfachbetrieb beauftragt werden. Für weitere Informationen nutzen Sie bitte das Abfall ABC.