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Straßenwärter (m/w/d)

Sie suchen einen Beruf,

  • der Ihrem technischen und handwerklichen Interesse entspricht?
  • in dem Sie größtenteils im Team arbeiten?
  • der Ihnen ein vielfältiges, häufig wechselndes Aufgabenspektrum bietet?

Dann entscheiden Sie sich für den Beruf des Straßenwärters.

Berufsaussichten
Die Ausbildung endet mit Übergabe des Facharbeiterbriefes. Danach erfolgt in der Regel eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis bei der Ausbildungsbehörde.

Bezahlung
Die monatliche Ausbildungsvergütung beträgt ab 2022:

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.068 €
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.118 €
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.164 €

Daneben werden Sozialleistungen wie Vermögensbildung und eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) gewährt.

Einstellungsvoraussetzungen
Es ist kein bestimmter Bildungsabschluss gesetzlich vorgeschrieben, wobei ein guter Mittelschulabschluss oder die Mittlere Reife von Vorteil wäre. Für künftige Straßenwärter/innen sind sichere Rechenkenntnisse für die Berechnung von Längen, Maßen und Mengen wichtig. Erfahrung im Bereich Werken und Technik erleichtert das Bearbeiten von Werkstoffen, sowie die Handhabung von Maschinen und Anlagen. Technisches Zeichnen ist hilfreich für das Erstellen einfacher Skizzen oder Zeichnungen. Zudem sollten Sie teamfähig, flexibel und umsichtig sein.

Berufsbild
Straßenwärter/innen kontrollieren Verkehrswege auf Schäden, warten sie und halten sie instand. Sie beseitigen Verschmutzungen, sichern Baustellen und Unfallstellen und übernehmen den Räum- und Streudienst.

Art und Dauer
Die Ausbildung beginnt zum 1. September eines Jahres und dauert drei Jahre.
Die Auszubildenden werden im dualen System ausgebildet, d. h. im Wechsel von Schule und Praxis.
• die schulische Ausbildung findet in Blockform in Fachklassen statt
• die betriebliche Ausbildung durch die Straßenmeisterei oder den Bauhof des Landkreises Ansbach erfolgt.
Darüber hinaus erfolgt ein Teil der Ausbildung überbetrieblich in Würzburg.

Arbeitszeit
Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt derzeit 39 Stunden wöchentlich. Der Erholungsurlaub beträgt für Auszubildende 30 Arbeitstage im Jahr.

Anschrift des Fachbereichs

Sachgebiet 12 - Personalverwaltung

Landratsamt Ansbach

Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach


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