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Kommunalwahl

Bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen werden die Mitglieder der Gemeinde- bzw. Stadträte, der Kreistage und in der Regel auch die ersten Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte für grundsätzlich sechs Jahre gewählt. Scheidet einer der letztgenannten Mandatsträger im Verlauf einer Wahlperiode aus, kann jedoch die Amtszeit des neu gewählten ersten Bürgermeisters, Oberbürgermeisters oder Landrats auch über die Wahlzeit des Gemeinderats bzw. Kreistags hinausreichen. In diesen Gemeinden bzw. Landkreisen findet dann am Tag der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen keine Bürgermeister- bzw. Landratswahl statt.

Die Kommunalwahl 2026 in Bayern findet am 8. März 2026 statt.

Kommunalwahl 2026

Kommunalwahl 2020

Bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen werden die Mitglieder der Gemeinde- bzw. Stadträte, der Kreistage und in der Regel auch die ersten Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte für grundsätzlich sechs Jahre gewählt. Scheidet einer der letztgenannten Mandatsträger im Verlauf einer Wahlperiode aus, kann jedoch die Amtszeit des neu gewählten ersten Bürgermeisters, Oberbürgermeisters oder Landrats auch über die Wahlzeit des Gemeinderats bzw. Kreistags hinausreichen. In diesen Gemeinden bzw. Landkreisen findet dann am Tag der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen keine Bürgermeister- bzw. Landratswahl statt.


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