Landrat
Der Landrat leitet alle Geschäfte der laufenden Verwaltung, kümmert sich gemeinsam mit den Mitarbeitern des Landratsamtes um die Durchführung der übertragenen Staatsaufgaben, die Umsetzung der Kreisaufgaben und entwickelt Initiativen und Projekte, um den Landkreis in die Zukunft zu führen. Er repräsentiert den Landkreis nach außen und vertritt ihn zudem in allen Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Der Landrat, der alle sechs Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern der 58 Städte, Märkte und Gemeinden im Kreis gewählt wird, ist zudem der Vorsitzende aller Kreisgremien. Dazu zählen als Hauptorgan der Kreistag sowie beispielsweise der Kreisausschuss. Dort bestimmt er die Tagesordnung, leitet in der Regel alle Sitzungen, bereitet die Beschlüsse vor und führt diese dann auch aus.