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Haustiere im Urlaub nicht allein zurücklassen

Quelle: Landratsamt Ansbach

In der Hauptreisezeit warnt das Veterinäramt am Landratsamt Ansbach eindringlich davor, Haustiere ohne tägliche Betreuung und Versorgung im Urlaub alleine zu lassen. Hunde, Katzen, Vögel und andere Heimtiere benötigen auch in Abwesenheit ihrer Halter frisches Wasser, Futter, gereinigte Toiletten und gegebenenfalls Auslauf.

Tiere sind sensible Lebewesen, die unter längerer Isolation und Vernachlässigung leiden können. Eine regelmäßige Kontrolle durch eine vertraute Person stellt sicher, dass Erkrankungen, Verletzungen oder Verhaltensänderungen frühzeitig erkannt werden. Neben der physischen Versorgung ist bei der täglichen Betreuung auch ein Mindestmaß an sozialem Kontakt gewährleistet, bei dem auch der Gesundheitszustand der Tiere geprüft werden kann.

Nach dem Tierschutzgesetz ist es verboten, ein in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder zurückzulassen, um sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen. Wer sein Tier über einen längeren Zeitraum allein zu Hause lässt, ohne dass es regelmäßig von jemandem versorgt wird, macht sich unter Umständen strafbar. Das Veterinäramt appelliert daher an alle Tierhalter, die eine mehrtägige Reise antreten, rechtzeitig eine entsprechende Betreuung ihrer Tiere zu organisieren. Neben Verwandten und Freunden stehen auch Tierpensionen sowie mobile Tierbetreuer zur Verfügung, die täglich ins Haus kommen und die erforderliche Tierversorgung in der vertrauten Umgebung vornehmen. Dabei können die Tiere in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und sind weniger Stress ausgesetzt.

Hinweisen auf Verstöße gegen die Tierhalterpflichten geht das Veterinäramt am Landratsamt Ansbach konsequent nach. Wenn es Anhaltspunkte für Tierschutzverletzungen gibt, kann die Behörde erforderlichenfalls auch Wohnungen betreten, um den Zustand der Tiere zu überprüfen. In akuten Fällen, in denen Tiere erhebliche Leiden erfahren oder in hilfloser Lage zurückgelassen wurden, können amtliche Maßnahmen bis hin zu Wohnungsöffnungen und Tierentnahmen ergriffen werden.

Das Veterinäramt bittet alle Bürger, ihrer Verantwortung als Tierhalter gerecht zu werden und dafür zu sorgen, dass ihre Haustiere auch während der Urlaubszeit art- und bedürfnisgerecht versorgt werden. Wer unsicher ist, welche Betreuungsmöglichkeiten infrage kommen, kann sich beim Veterinäramt oder bei Tierschutzorganisationen beraten lassen.

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