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Gelbe Bänder läuten die Erntezeit ein

Die Aktion „Gelbes Band“ geht in die nächste Runde: An den Kreisstraßen und landkreiseigenen Ausgleichsflächen sind wie in den vergangenen Jahren Obstbäume mit gelben Bändern markiert. Diese sind im Eigentum des Landkreises Ansbach und dürfen abgeerntet werden.

Mit großen Erträgen könne laut Volkmar Then, Kreisgartenfachberater am Landratsamt Ansbach, jedoch nicht gerechnet werden: „In diesem Jahr fällt die Apfelernte auf Grund des extrem heißen und trockenen Sommers leider spärlich aus.“ Birnen und Walnüssen sind dagegen mehr zu finden. „Durch den milden Winter und die günstige Witterung im Frühling hatten zudem Obstschädlinge wieder gute Entwicklungschancen“, berichtet Then weiter. Heuer verursachen vor allem Schmetterlingsarten wie die Apfelgespinstmotte starke Schäden. Auch der Apfelwickler ist erneut im Landkreis verbreitet. Viel Obst fällt deshalb frühzeitig ab.

Das gelbe Band an den Landkreis-Bäumen besteht auch in diesem Jahr aus kompostierbaren Obst- und Gemüsenetzen. Diese stellt die TVU Garnvertrieb GmbH in Leutershausen dem Kreisverband sowie den Obst- und Gartenbauvereinen seit 2022 kostenlos zur Verfügung.

Bereits markierte Bäume befinden sich hier:

An der AN 5 zwischen Schillingsfürst und Gastenfelden
An der AN 8 zwischen Nordenberg und Linden
An der AN 9 südlich und nördlich von Grüb
An der AN 15 zwischen Windsbach und Gersbach
An der AN 21 bei Brünst/Schmalach (3 Flächen)
An der AN 22 am Ortseingang Ketteldorf
An der AN 42 am Ortsausgang Weidelbach in Richtung Schopfloch
An der AN 47 vor und nach Himmerstall und am Ortsausgang Fürnheim
An der AN 55 zwischen Rös und Rauenzell

Bei den Früchten handelt es sich sowohl um Tafel- als auch um Mostobst zur Saftherstellung. Geerntet werden können sowohl das Fallobst als auch die am Baum hängenden Früchte mittels Handernte, durch Schütteln des Baumes oder mit Hilfe eines Obstpflückers. Bei der Ernte dürfen keine Äste abgeschnitten oder abgebrochen werden. Außerdem ist es nicht erlaubt, auf die Bäume zu klettern oder sie mit einer Leiter zu besteigen. Bürger sollten nur an geeigneten Stellen parken und eine Warnweste tragen, wenn sie sich am Straßenrand befinden. Die Ernte erfolgt immer auf eigene Gefahr, eine Haftung wird ausgeschlossen.

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