Immissionsschutz; Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Anlagen)

Die Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) ist das Regelwerk des Immissionsschutzes in Europa. In ihr werden die Genehmigung, der Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung von Industrieanlagen betrachtet. Ein wesentlicher Teil der Anforderungen der IE-RL ist eine detaillierte Überwachungssystematik.

Beschreibung

Die EU-Richtlinie 2010/75 über Industrieemissionen (IE-RL) ist ein bedeutendes Element des europäischen Umweltschutzes und wurde 2013 in nationales Recht umgesetzt.

Sie verfolgt das Ziel, Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Erreicht wird dies dadurch, dass (Industrie-)Anlagen, die unter diese Richtlinie fallen (sog. IE-Anlagen), engmaschig überwacht und die Ergebnisse dieser Vor-Ort-Besichtigung veröffentlicht werden. Zudem ist für den Betrieb jeder IE-Anlage eine Genehmigung erforderlich.

Unter die IE-RL fallen Industrieanlagen, die in Anhang 1 der 4. BImSchV mit „E“ gekennzeichnet sind, wie z. B. Raffinerien, Chemieanlagen und viele Kraftwerke.

Für den medienübergreifenden, integrierten Schutzansatz der IE-RL werden die IE-Anlagen an einen einheitlichen Technikstandard, die sog. besten verfügbaren Techniken (BVT), herangeführt. Zudem enthält die IE-RL detaillierte Vorgaben zur Anlagenüberwachung, Berichterstattung und damit verbundenen Veröffentlichungspflichten. Durch diese Maßnahmen sollen zusätzlich auch gleiche Wettbewerbsbedingungen in der EU geschaffen werden.

Zur Sicherstellung der planmäßigen und nachvollziehbaren Überwachung der IE-Anlagen werden für jeden Regierungsbezirk Überwachungspläne aufgestellt. Diese gelten für alle IE-Anlagen und werden auf den Internetseiten der sieben Regierungen veröffentlicht. Auf der Grundlage dieser Überwachungspläne wird für die IE-Anlagen von der örtlich zuständigen Überwachungsbehörde ein Überwachungsprogramm erstellt, welches auf der Webseite der jeweiligen Überwachungsbehörde veröffentlicht wird. Beachten Sie hierzu bitte auch die weiterführenden Links am Ende dieser Seite.

Zuständige Überwachungsbehörde(n) für E-Anlagen sind die Regierungen, das Bayerische Landesamt für Umwelt, die Kreisverwaltungsbehörden oder die Bergämter.

Die örtlich zuständigen Überwachungsbehörden ermitteln durch eine Risikobewertung für jede einzelne IE-Anlage in ihrem Zuständigkeitsbereich den Überwachungsturnus für Vor-Ort-Besichtigungen. Berücksichtigt werden dabei u. a. die Größe, Komplexität und Betriebsdauer der Anlage, aber auch die darin verwendeten Stoffe oder etwaige Lärmbelastungen. Die Regelüberwachungen finden dabei alle ein bis drei Jahre statt; bei einem konkreten Anlass ist dies auch häufiger möglich.

Hier geht es zum Bewertungsschema für die routinemäßige Überwachung.

Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung einer IE-Anlage erstellt die zuständige Überwachungsbehörde einen Überwachungsbericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen. Der Überwachungsbericht wird innerhalb von vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung auf der Internetseite der jeweils zuständigen Überwachungsbehörde veröffentlicht. Ebenso sind auch alle nach Januar 2013 erteilten Bescheide über IE-Anlagen auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde zu finden.

IE-Anlagen im Landkreis Ansbach (Veröffentlichungen)

Überwachungsprogramm

Hier finden Sie das Überwachungsprogramm der E- Anlagen im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Ansbach. Das Überwachungsprogramm wird regelmäßig aktualisiert.

Überwachungsprogramm des Landratsamtes Ansbach

Dieses Überwachungsprogramm gilt zeitlich unbegrenzt. Insbesondere folgende Fälle können zur Überarbeitung des Überwachungsprogrammes führen:

  • Neugenehmigung einer Anlage
  • durchgeführte Änderungsgenehmigung
  • Anzeige nach § 15 BImSchG
  • Änderung beim Umweltmanagementsystem
  • neue Gesetzeslage
  • neue Erkenntnisse durch durchgeführte Überwachungen
  • besondere Vorkommnisse wie z.B. umweltrelevante Störungen

Anlange 4 zum Überwachungsprogramm - Zusammenstellung der im Landkreis Ansbach vorhandenen Anlagen, für deren Überwachung andere Behörden zuständig sind.

Überwachungsberichte

Für jede routinemäßige und nicht routinemäßige Überwachung entsprechend § 52a Abs. 3 bis 5 BImSchG ist ein Überwachungsbericht gemäß Anlage 3 zu erstellen. Der Überwachungsbericht ist dem Betreiber innerhalb von zwei Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung durch die Überwachungsbehörde zu übermitteln. Der Überwachungsbericht ist spätestens 4 Monate nach der durchgeführten Überwachung im Internet zu veröffentlichen. Die Berichte werden dementsprechend nachfolgend unter den jeweiligen Betreibern schreibgeschützt veröffentlicht.

Genehmigungsbescheide

Gemäß § 10 Abs. 8a BImSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie die Genehmigungsbescheide (auch Änderungsbescheide), nachträgliche Anordnungen nach § 17 Abs. 1a BImSchG sowie die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet öffentlich bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen

Bayerische Asphalt-Mischwerke GmbH & Co. KG – Behandlung teerh. Straßenaufbrauch in Steinsfeld (OT Gattenhofen)

Bayerische Asphalt-Mischwerke GmbH & Co. – Lagerung teerh. Straßenaufbrauch in Steinsfeld (OT Gattenhofen)

Bayerische Milchindustrie eG – Milchverarbeitungsanlage in Windsbach

Berry Dombühl GmbH – Flexodruckanlage in Dombühl

Buckl Geflügel GmbH & Co. KG – Geflügelschlachtung in Wassertrüdingen

Caree GmbH – Oberflächenbehandlungsanlage in Wörnitz

Ehrenbrand GbR – Mastgeflügelanlage in Weihenzell (OT Wernsbach)

Hans Kupfer & Sohn GmbH & Co. KG – Nahrungsmittelherstellung in Heilsbronn

Mastgemeinschaft Gundel GbR – Mastschweinehaltung in Steinsfeld (OT Endsee)

Michael Zoll – Mastschweinehaltung in Wörnitz (OT Mittelstetten)

NATURA GmbH & Co. KG – Vergärung organischer Abfälle und Physikal.-chem. Abfallbehandlungsanlage in Herrieden (OT Seebronn)

Pfahler Müllabfuhr GmbH – Behandlung von gefährlichen Abfällen in Dinkelsbühl

REHAU Automotive SE & Co. KG – Lackieranlage Eisenmann in Feuchtwangen

REHAU Automotive SE & Co. KG – Lackieranlage Retinol in Feuchtwangen

Rettenmeier Holzindustrie Wilburgstetten GmbH – Kesselanlage Block 2 in Wilburgstetten

RKW SE Petersaurach GmbH – Flexodruckanlage in Petersaurach

Spedition Dieter Weinreich GmbH & Co. KG – Behandlung und Lagerung von gefährlichen Abfällen in Rothenburg o.d.T.

T + E Humuswerk GmbH – Kompostieranlage in Bechhofen (OT Waizendorf)

TVU Textilveredelungsunion GmbH – Textilveredelungsanlage in Leutershausen

VEA Umwelt GmbH & Co. KG – Behandlung von gefährlichen Abfällen in Ehingen (OT Lentersheim)

VEA Umwelt GmbH & Co. KG – Lagerung von gefährlichen Abfällen in Ehingen (OT Lentersheim)

Wiegel Feuchtwangen Feuerverzinken GmbH & Co. KG – Feuerverzinkungsanlage in Feuchtwangen

Wiegel Feuchtwangen Feuerverzinken GmbH & Co. KG – Oberflächenbehandlungsanlage in Feuchtwangen


Weiterführende Links

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