Inhalt

Krankengeld

Wenn Sie wegen einer Arbeitsunfähigkeit keinen Lohn von Ihrem Arbeitgeber erhalten, müssen Sie unverzüglich Krankengeld beantragen. Dies gilt auch in den ersten 4 Wochen einer neuen (versicherungspflichtigen) Beschäftigung!

Krankengeld wird auch dann weitergezahlt, falls die Erkrankung nach einer Kündigung andauert.

Den Antrag können Sie formlos bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse stellen. Diese benötigt die lückenlosen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Ihren Arbeitsvertrag und ggf. das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers.

Der schriftliche Bescheid der Krankenkasse über den Krankgeldanspruch ist für die weitere Bearbeitung im Jobcenter erforderlich.

Seite teilen