In einer neuen oder gebrauchten Immobilie? Sie glauben, Sie brauchen keine Baugenehmigung? Weil Sie gar nicht bauen? Fragen Sie vorher bei der Abteilung Bau und Umwelt nach.
Denn auch die Änderung der Nutzung vorhandener Gebäude oder Grundstücke muss unter Umständen genehmigt werden. Wenn Sie aus einem Tante-Emma-Laden eine Werkstatt machen, können Sie den Charakter der ganzen Gegend verändern. Daher ist eine Prüfung Ihres Vorhabens notwendig.
Eine Nutzungsänderung kann aber auch genehmigungsfrei sein, wenn für die neue Nutzung keine anderen
- öffentlich-rechtlichen und
- planungsrechtlichen Vorschriften gelten als bisher.