Es gibt Flächennutzungspläne, Bebauungspläne und noch mehr Pläne.
Mit ihnen regelt Ihre Gemeinde das Miteinander von Arbeit, Wohnen und Freizeit, von öffentlichen und privaten Interessen.
Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach diesen Plänen, wenn Sie wissen, wo Ihr Betrieb seine Niederlassung finden soll. Am besten, bevor Sie etwas unternehmen. Denn ein Bebauungsplan ist rechtsverbindlich.
Unsere Stellungnahme zu Ihren Plänen ist Teil des Genehmigungsverfahrens – was wir früh miteinander klären, macht später keinen Ärger.
Die Gemeinden des Landkreises Ansbach haben Ihr Gemeindegebiet in verschiedene Gebiete eingeteilt.
Da gibt es
- Reine Wohngebiete, in denen für Sie fast nichts geht. Nur wenige Läden werden genehmigt, zum Beispiel Lebensmittelgeschäfte oder Drogerien. Und Handwerksbetriebe, die keinen Krach machen, wie Bäcker, Friseure, Schneidereien. Mehr als die Deckung des täglichen Bedarfs ist nicht erlaubt.
- Allgemeine Wohngebiete, in denen schon etwas mehr geht. Aber hier wie dort gilt: Kein Krach und kein Gestank!
- Mischgebiete, in denen gewohnt und gearbeitet wird. Wenn Sie einen Kleinbetrieb im Sinn haben, der Ihre wohnende Nachbarschaft nicht über Gebühr strapaziert, dann sind die was für Sie.
- Kerngebiete, in denen vor allem gearbeitet wird. Teile der Innenstädte sind häufig Kerngebiete mit Platz für Einzelhändler und Gastronomen, zentrale Einrichtungen von Wirtschaft, Verwaltung und Kultur, Hotels, Tankstellen usw. Sie kennen das.
- Gewerbegebiete, in denen fast kein Mensch mehr wohnt. Sie sind der Ort für Gewerbebetriebe aller Art, für Lagerhäuser und Lagerplätze. Aber um 22 Uhr muss Feierabend sein, und vor sechs Uhr dürfen Sie nicht mit der Arbeit beginnen.
- Industriegebiete, für die im Wesentlichen das Gleiche gilt wie für Gewerbegebiete. Nur, dass von allem ein bisschen mehr erlaubt ist. Zum Beispiel können Sie in der Regel rund um die Uhr arbeiten.
Aber Sie ahnen schon: Der Teufel steckt auch hier im Detail. Selbst für stille Nutzer gibt es Regeln. Vom Gebietscharakter hängt zum Beispiel ab, ob Sie ein Gebäude oder einzelne Räume als Büro nutzen können.
Denn das geht
- im Reinen Wohngebiet und im Allgemeinen Wohngebiet nur begrenzt.
- in Misch-, Kern- und Gewerbegebieten sind Büros kein Problem.
Wenden Sie sich mit Ihren Plänen an uns, wir zeigen Ihnen unsere. Und nicht vergessen: Je früher, desto besser. Es kostet Sie viel Zeit und Geld, wenn Sie erst im Baugenehmigungsverfahren erfahren, dass Sie im falschen Gebiet gelandet sind.