Inhalt

Selbstständig? Und auf Dauer?
Bitte melden Sie sich! Sie sind soweit. Sie haben die Idee, das Geld, den Standort.

Bevor Sie beginnen, müssen Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit bei der für Ihren Betrieb
zuständigen Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft anmelden.

Nicht alles, was Geld bringt, ist ein Gewerbe. Anderes ist dafür zulassungspflichtig.
Und für noch mal anderes brauchen Sie eine „Sonstige Erlaubnis“.

Zur Orientierung:

  • Angemeldet werden muss jede auf Gewinnerzielung und auf Dauer gerichtete selbstständige Arbeit.
  • Ausgenommen sind die Freien Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler, Journalisten), Landwirtschafts- und Forstbetriebe.
  • Zulassungspflichtige Gewerbe betreiben Gastwirte, Versteigerer, Makler.

Zulassungspflichtig sind außerdem das Bewachungsgewerbe und das Betreiben von Spielhallen
und Geldspielgeräten.

Die genannten Erlaubnisse werden vom Sachgebiet 32 des Landratsamtes erteilt.

Ausgenommen hiervon ist die Aufstellerlaubnis für Geldspielgeräte, die von den Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften erteilt wird.

Die Großen Kreisstädte Rothenburg o.d.Tauber und Dinkelsbühl sowie die Stadt Feuchtwangen sind darüber hinaus auch für die Erteilung von Gaststätten- und Spielhallenerlaubnissen zuständig.

Sonstige Erlaubnisse ergeben sich aus dem Handwerksrecht und sind außerdem bei Personen und Güterbeförderung, im Waffenhandel und bei Fahrschulen notwendig.

Die Angelegenheit ist gelegentlich etwas unübersichtlich. Fragen Sie uns.

Aber: Wenn Sie eine Anmeldung brauchen, gibt es kein Pardon.
Sie müssen sich anmelden!
Und zwar, wenn Sie Ihr Gewerbe starten.
Rufen Sie uns vorher an und wir können Ihnen sagen, welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden und was Ihre Gewerbeanmeldung kostet, denn Gewerbean-, -um- oder -abmeldungen sind kostenpflichtig.

Der Preis für eine Gewerbeanmeldung liegt bei ca. 12 - 50 € je nach Gemeinde und Genehmigung.

Dafür nehmen wir Ihnen lästigen Aufwand ab: Wenn Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben, verständigen wir für Sie unter anderem Finanzamt, IHK, Berufsgenossenschaft, Arbeitsamt, Statistisches Landesamt, Gewerbeaufsichtsamt, Handwerkskammer und AOK.

Sachgebiet 32 - Gewerbe-, Jagd-, Abfallrecht

Landratsamt Ansbach

Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach

Seite teilen