Bayerische regionale Förderungsprogramme für die gewerbliche Wirtschaft
Der Freistaat Bayern fördert Vorhaben in Industrie, Handwerk oder Dienstleistungsgewerbe, wenn:
- die Investitionen regionalwirtschaftlich bedeutsam sind
- der Betrieb überregionalen Absatz erzielt
- der Betrieb in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' liegt oder ein KMU in einem ländlichen Gebiet nach Landesentwicklungsprogramm oder in einem EU-Fördergebiet ist
- wenn die Finanzierungshilfen zur Durchfinanzierung notwendig sind
- an dem Vorhaben ein volks- und regionalwirtschaftliches und struktur- und arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht.
Die Mindestinvestitionssumme im Landkreis Ansbach beträgt 200.000 Euro.
Hier finden Sie die Richtlinie.
Investionen kleiner und mittelständischer Unternehmen können durch die LfA-Förderbank Bayern durch Darlehen, Risikoentlastung und Beteiligungskapital gefördert werden.
Die Details finden Sie unter www.lfa.de