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Dann zahlen Sie nicht.

Wenn Sie gewerbesteuerpflichtig sind, gilt:

Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften (GbR, oHG etc.) fällt Gewerbesteuer an, wenn ihr Gewerbeertrag über 24.500 € liegt.
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, Genossenschaft etc.) müssen ab dem ersten Euro Gewerbeertrag Gewerbesteuer zahlen.
Die Gewerbesteuer ist am Betriebssitz zu entrichten.

Angenommen, Ihre GbR hat einen Gewerbeertrag von 75.000 € erwirtschaftet, dann machen wir Ihnen folgende Rechnung auf:
Bis zu einem Gewerbeertrag von 24.500 € sind Sie gewerbesteuerfrei.
Wir berechnen Ihre Gewerbesteuer aus 50.500 € (=75.000 € - 24.500 €).
Die ersten 12.000 € berechnen wir mit einer Steuermesszahl von 1%,
die zweiten 12.000 € berechnen wir mit einer Steuermesszahl von 2%,
die dritten 12.000 € berechnen wir mit einer Steuermesszahl von 3%,
die vierten 12.000 € berechnen wir mit einer Steuermesszahl von 4%.
Alles, was über 48.0000 € (4 x 12.000 € ) liegt, berechnen wir mit einer Steuermesszahl von 5%.

Unser Beispiel wird also wie folgt gerechnet:
Steuermesszahl für die ersten 12.000 € : 1% = 120 €
+ Steuermesszahl für die zweiten 12.000 € : 2% = 240 €
+ Steuermesszahl für die dritten 12.000 € : 3% = 360 €
+ Steuermesszahl für die vierten 12.000 € : 4% = 480 €
+ Steuermesszahl für die restlichen 2.500 € : 5% = 125 €

Summe: 1.325 €

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