Wenn Sie im Mietwagen- oder Taxibereich tätig sind, ist die Straßenverkehrsbehörde Ihr Ansprechpartner. Das gleiche gilt, wenn Sie Gefahrgüter transportieren wollen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Güter, die Sie transportieren wollen, „gefährlich" sind, sollten Sie sich vorab informieren.
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