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Sie wollen Lebensmittel herstellen oder verkaufen? Wer erstmals eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnimmt, benötigt eine Belehrung, die entweder das Gesundheitsamt oder ein vom Gesundheitsamt ermächtigter Arzt (in Stadt und Landkreis Ansbach) durchführt.

Sachgebiet 73 - Med. Gutachten, Medizinalaufsicht, Heilpraktiker

Landratsamt Ansbach

Crailsheimstraße 64
91522 Ansbach

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