Das Landratsamt übernimmt in diesem Bereich in erster Linie alle Aufgaben zur Zulassung und Überwachung von Wasserkraftanlagen. Im Rahmen dieser Aufgaben orientiert sich die Verwaltung gleichzeitig an den wachsenden Anforderungen des Umweltschutzes, die beispielsweise aus den Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in unsere Gesetze übertragen wurden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Nutzung der Wasserkraft im Einklang mit dem ökologischen Zustand unserer Fließgewässer und insbesondere auch mit der heimischen Fischfauna erfolgt.
Sollten Sie beabsichtigen eine stillgelegte Wasserkraftanlage zu reaktivieren, an einer bestehenden Anlage Änderungen vorzunehmen oder an einem neuen Standort eine gänzlich neue Wasserkraftnutzung zu betreiben, erfordert dies in aller Regel entsprechende Zulassungen des Landratsamts.