Inhalt

Eine Förderung ist möglich, wenn die Maßnahme der naturschutzfachlichen Zielsetzung entspricht und sich die Fläche in folgenden Gebieten befindet:

  • Gebiet des Europäischen Netzes Natura 2000
  • Fläche des bayerischen Biotopverbundes (BayernNetzNatur)
  • naturschutzrechtlich festgelegtes Schutzgebiet (z. B. Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Naturpark)
  • gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz bzw. Art. 23 des Bayerischen Naturschutzgesetzes
  • Fläche, auf der ein Artenhilfsprojekt durchgeführt wird
  • Lebensraum der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) außerhalb eines Natura 2000-Gebietes
  • Biberlebensraum
  • Stockausschlagswald
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