Eine Förderung ist möglich, wenn die Maßnahme der naturschutzfachlichen Zielsetzung entspricht und sich die Fläche in folgenden Gebieten befindet:
- Gebiet des Europäischen Netzes Natura 2000
- Fläche des bayerischen Biotopverbundes (BayernNetzNatur)
- naturschutzrechtlich festgelegtes Schutzgebiet (z. B. Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Naturpark)
- gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz bzw. Art. 23 des Bayerischen Naturschutzgesetzes
- Fläche, auf der ein Artenhilfsprojekt durchgeführt wird
- Lebensraum der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) außerhalb eines Natura 2000-Gebietes
- Biberlebensraum
- Stockausschlagswald