Inhalt
Vor Antragstellung können Waldbesitzer in einem Beratungsgespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde klären, ob ihre Waldflächen grundsätzlich geeignet sind und welche Maßnahmen möglich und sinnvoll sind. Geeignete Flächen können jederzeit für eine Aufnahme in der nächsten Förderperiode bei der Unteren Naturschutzbehörde vorgemerkt werden.
Die Antragstellung ist in einem jährlich festgelegten Zeitraum (in der Regel im November bis Mai) beim örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten möglich.