Inhalt

Vor der Antragstellung kann sich der interessierte Landwirt vorab bei einem Beratungsgespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde informieren, ob seine Fläche grundsätzlich geeignet ist und welche Maßnahmenkombination möglich und sinnvoll ist. Geeignete Flächen können jederzeit für eine Aufnahme in der nächsten Förderperiode bei der Unteren Naturschutzbehörde vorgemerkt werden.

Die Antragstellung erfolgt in einem jährlich festgesetzten Zeitraum (in der Regel von Januar bis Februar des ersten Verpflichtungsjahres). Im Rahmen der Antragstellung ist das Beratungsgespräch bei der unteren Naturschutzbehörde zur Erstellung des Bewertungsblattes verpflichtend. Nach dem Beratungsgespräch ist während der Antragszeit der AUM-Grundantrag bei dem für den Betrieb zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu stellen.


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