Als Naturschutzgebiete (NSG) ausgewiesene Flächen beherbergen besonders seltene oder gefährdete Biotoptypen sowie Tier- und Pflanzenarten deren Vorkommen durch das Schutzgebiet geschützt und langfristig gesichert werden sollen.
Alle Handlungen, die die schützenswerten Arten oder Strukturen der Schutzgebiete beeinträchtigen können sind verboten.
Im Landkreis Ansbach gibt es 15 Naturschutzgebiete. Die Untere Naturschutzbehörde wirkt bei der Festsetzung und Kontrolle von Schutzgebieten mit.
Die genauen Schutzziele, Abgrenzungen und Verbote können Sie der jeweiligen Schutzgebietsverordnung entnehmen.
Naturschutzgebiete im Landkreis Ansbach im Überblick:
- Ampfrachsee - SchnelldorfPDF, 3 MB
- Ellenbach - Bechhofen und ArbergPDF, 3 MB
- Feuchtflächen am hammerschmiedsweiher - EhingenPDF, 6.5 MB
- Großlellenfelder Moor - Arberg und UnterschwaningenPDF, 2.3 MB
- Kappel- Heglauerwasen - Ornbau und MerkendorfPDF, 2.5 MB
- Karrachsee - WindelsbachPDF, 8.2 MB
- Kühberg bei Gastenfelden - Buch am WaldPDF, 5.9 MB
- Moosteile am Klarweiher - EhingenPDF, 4.7 MB
- Nasswiesen Lierenfeld - WassertrüdingenPDF, 4.5 MB
- Schafhutungen um Kirnberg - Gebsattel Geslau und NeusitzPDF, 10.4 MB
- Schandtauberhöhle - RothenburgPDF, 4.6 MB
- Trockenrasenhutung Cadolzhofen - WindelsbachPDF, 5 MB
- Vogelfreistätte Großer und Kleiner Lindleinsee - Neusitz und RothenburgPDF, 5.1 MB
- Vogelfreistätte Walk Gaisweiher - DinkelsbühlPDF, 11 MB
- Weiherboden bei Anfelden - OberdachstettenPDF, 4.3 MB
Ob Ihre Flächen in einem Schutzgebiet liegen, können Sie im FinWeb nachsehen.