Als Naturparke werden großflächige, naturräumlich zusammenhängende Gebiete ausgewiesen, die bereits großteils unter Landschaftsschutz stehen, sich besonders zur Erholung eignen und in denen durch die Förderung verschiedener (traditioneller) Nutzungsformen eine umweltgerechte Landnutzung und damit den Erhalt, die Entwicklung und Wiederherstellung der Arten- und Biotopvielfalt angestrebt wird.
Im Landkreis Ansbach gibt es einen Naturpark, den Naturpark Frankenhöhe.
Die genauen Schutzziele, Abgrenzungen und Verbote können Sie der Verordnung über den Naturpark Frankenhöhe entnehmen.
Ob Ihre Flächen in einem Schutzgebiet liegen, können Sie im FinWeb nachsehen.