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Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) können sowohl einzelne Objekte, mit flächenhafter Ausdehnung, wie bspw. Streuwiesen, als auch Objektgruppen wie Alleen oder Hecken darstellen. Bei Geschützten Landschaftsbestandteilen steht weniger die Einzigartigkeit oder Eigenart wie bei Naturdenkmalen im Vordergrund, sondern eher die Funktionalität der Natur. Im Landkreis Ansbach gibt es 49 Geschützte Landschaftsbestandteile.
Die Naturschutzbehörde wirkt bei der Festsetzung und Kontrolle von Schutzgebieten mit.

Die genauen Schutzziele, Abgrenzungen und Verbote können Sie der jeweiligen Schutzgebietsverordnung entnehmen.

Geschützte Landschaftsbestandteile im Landkreis Ansbach

Abbaugruben (ehem.) im Landkreis Ansbach

Ob Ihre Flächen in einem Schutzgebiet liegen, können Sie im FinWeb nachsehen.

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