Im Landkreis Ansbach gibt es:
- 15 Naturschutzgebiete,
- 49 geschützte Landschaftsbestandteile,
- 75 Naturdenkmale,
- 2 Landschaftsschutzgebiete und
- 1 Naturpark sowie
- 20 Natura 2000 Gebiete.
Die Untere Naturschutzbehörde wirkt bei der Festsetzung und Kontrolle von Schutzgebieten mit.
In Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen werden vor allem seltene Biotoptypen, Tier- und Pflanzenarten geschützt. Naturdenkmale sind Einzelschöpfungen der Natur. Besonders alte und markante Bäume oder Abbaustellen mit geologischem Wert wurden hier unter Schutz gestellt.
Das Landschaftsschutzgebiet Hesselberg dient dem Schutz des Landschaftsbildes am und um den Hesselberg, aber auch dem Schutz der besonders wertvollen Tier- und Pflanzenwelt am Berg.
Der Naturpark Frankenhöhe beinhaltet eine Schutzzone, die den Kriterien eines Landschaftsschutzgebietes entspricht. Ziel des Naturparks ist es, das Landschaftsbild zu erhalten und den Naturgenuss zu fördern.
Unter Natura 2000 verbergen sich 2 europäische Richtlinien, die in nationales Recht umgesetzt wurden:
- Die Vogelschutzrichtlinie - Sie hat zum Ziel, alle europäischen Vogelarten mit ihren Lebensräumen zu schützen.
- Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie - Sie will Tiere, Pflanzen und Lebensräume an ihren Verbreitungsschwerpunkten in Europa schützen.