Inhalt

Im Kerngebiet der Wiesenbrüter im Altmühltal im Bereich der Gemeinden Arberg, Merkendorf und Ornbau, Landkreis Ansbach, und im Bereich der Gemeinden Gunzenhausen und Muhr am See, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, wird aus Gründen des Naturschutzes, insbesondere zum Schutz von Brut und Aufzucht der wiesenbrütenden Vögel, zur Regelung des Erholungsverkehrs und zur Vermeidung von Schäden an landwirtschaftlich genutzten Flächen das Betretungsrecht mit Hilfe einer Verordnung beschränkt.

Im Geltungsbereich des Wiesmet ist bspw. das Betreten sämtlicher Flächen zum Zwecke der Erholung in der Zeit vom 01.03. bis 30.06. jeden Jahres verboten.

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