Genehmigung und regelmäßige Überwachung von besonders umweltrelevanten Anlagen.
Dazu gehören im Landkreis Ansbach z.B. folgende Betriebe:
Feuerungsanlagen, Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Abfallentsorgungsbetriebe, Bauschuttrecyclinganlagen, Asphaltmischanlagen, Kompostieranlagen, Masttieranlagen, Schießanlagen, Motocross-Strecken, Oberflächenbehandlungsanlagen, Druckereien, Lackieranlagen, Anlagen zur Nahrungsmittelherstellung, Kälteanlagen, Flüssiggasläger
Vollzug der Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
Dazu gehören z.B.
- 1. BImSchV für kleine und mittlere Feuerungsanlagen
- 2. BImSchV für chemische Reinigungsanlagen
- 12. BImSchV für Störfallbetriebe
- 18. BImSchV Sportanlagenlärmschutzverordnung
- 20. und 21. BImSchV für Tankstellen
- 32. BImSchV für laute Geräte und Maschinen (Rasenmäher, Baumaschinen, etc.)
- 42. BImSchV für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider
- 44. BlmSchV Register Feuerungsanlagen
Immissionsschutzrechtliche Beurteilung in der Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) und bei umweltrelevanten Einzelbauvorhaben
Beratung zu allgemeinen Fragen des Immissionsschutzes
Bearbeitung von anlagenbezogenen Emissionen (z. B. Lärm, Geruch, Licht)