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Der Wettbewerb wird im 2-Jahres-Rhythmus durchgeführt.

Für eine Anerkennung kommen alle Maßnahmen, Aktionen und Initiativen in Betracht, die zur Sicherung und Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage und einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. Eine Zulassung zum Wettbewerb kann allerdings nur erfolgen, wenn ein Projekt freiwillig, also nicht im Rahmen der Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht, im Landkreis Ansbach durchgeführt wurde.

"Der Landkreis Ansbach unterstützt und honoriert mit diesem Preis das ehrenamtliche Engagement zum Erhalt unserer heimischen Pflanzen- und Tierarten", betont Landrat Dr. Ludwig. 

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde unter der Telefonnummer 0981 468-4203 gerne zur Verfügung. 

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