Inhalt

Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn

  • der Bewerber das 21. Lebensjahr vollendet hat
  • der Bewerber geistig und körperlich geeignet ist
  • der Bewerber fachlich und pädagogisch geeignet ist
  • der Bewerber zuverlässig ist
  • der Bewerber eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt
  • der Bewerber im Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse ist, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll
  • der Bewerber seit mind. 3 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch 2 Jahre die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzt.
  • der Bewerber innerhalb der letzten 3 Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist.
  • der Bewerber die Fahrlehrerprüfung bestanden hat.
  • der Bewerber über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt

Ausnahmen von den Voraussetzungen sind teilweise möglich.

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