Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn
- der Bewerber das 21. Lebensjahr vollendet hat
- der Bewerber geistig und körperlich geeignet ist
- der Bewerber fachlich und pädagogisch geeignet ist
- der Bewerber zuverlässig ist
- der Bewerber eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt
- der Bewerber im Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse ist, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll
- der Bewerber seit mind. 3 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch 2 Jahre die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzt.
- der Bewerber innerhalb der letzten 3 Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist.
- der Bewerber die Fahrlehrerprüfung bestanden hat.
- der Bewerber über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt
Ausnahmen von den Voraussetzungen sind teilweise möglich.