Für die Amtshandlung wird eine Gebühr gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Je Ausnahmetatbestand und je Fahrzeug/Person beträgt die Gebühr abhängig vom Verwaltungsaufwand und Nutzen für den Antragsteller 10,20 bis 767,00 €.
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