- Formloser Antrag auf Erteilung einer Fahrschulerlaubnis. Der Bewerber hat den Namen und die Anschrift der Fahrschule mitzuteilen und anzugeben, für welche Fahrschulerlaubnisklassen die Fahrschulerlaubnis erteilt werden soll
- Amtlich beglaubigte Abschrift oder Ablichtung des Fahrlehrerscheins
- Unterlagen über die Tätigkeit als Fahrlehrer
- Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft
- Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist (Vordruck liegt vor)
- Maßstabgerechter Plan des Unterrichtsraums mit Angaben über die Ausstattung
- Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
- Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
- Führungszeugnis i.S. des § 30 a Abs. 1 Nr. 1 Bundeszentralregistergesetz nach Maßgabe des § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (höchstens 3 Monate alt)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (höchstens 3 Monate alt)
- Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten
Ist der Bewerber eine juristische Person oder Personengesellschaft oder Inhaber eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat sind teilweise andere / weitere Unterlagen erforderlich.