Die Fahrschulerlaubnis wird durch die Kreisverwaltungsbehörde des Sitzes der Fahrschule bzw. der Zweigstelle auf Antrag für die Klassen BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt.
Inhalt
Die Fahrschulerlaubnis wird durch die Kreisverwaltungsbehörde des Sitzes der Fahrschule bzw. der Zweigstelle auf Antrag für die Klassen BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt.