Veranstaltungen auf privatem oder öffentlichem Grund, für die die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, sind erlaubnispflichtig.
Grundsätzlich ist das "verkehrsübliche" Maß immer dann überschritten, wenn die Benutzung der Straße, des Geh- und/oder Radweges für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.
Ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen sind nicht erlaubnis-, aber meldepflichtig, um erforderlichenfalls die notwendigen verkehrsrechtlichen Maßnahmen im Interesse der Verkehrssicherheit und der Sicherheit der Veranstaltung treffen zu können.
Generelle Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde ist es, zu prüfen, ob eine Veranstaltung Einfluss auf das Verkehrsgeschehen vor Ort und im näheren Umkreis haben kann.
Hierbei ist das Landratsamt Ansbach aber nur für Bundes-, Staats- und Kreisstraßen zuständig, häufig wirken sich Maßnahmen aber auf die umliegenden Gemeindestraßen aus.
Wenden Sie sich daher bitte vorrangig an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Die notwendigen sicherheitsrechtlichen Fragen werden ebenfalls von der Gemeinde-/Stadtverwaltung geklärt.