Arbeitsstellen an Kreis-, Staats- und Bundesstraßen, die eine vorrübergehende Sperrung von Verkehrsflächen notwendig machen, bedürfen einer verkehrsrechtlichen Anordnung.
Anlass solcher Sperrungen können Arbeiten an der Straße selbst, aber auch Arbeiten neben oder über der Straße sein. Hierzu zählen auch Sperrungen auf Geh- und Radwegen.
Auf Antrag erlässt die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamt Ansbach verkehrsrechtliche Anordnungen.
Bestandteil dieser verkehrsrechtlichen Anordnungen sind Regel-/ bzw. Beschilderungspläne. Diese dienen der Darstellung, in welchem Umfang der Bauunternehmer die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen hat, bzw. ob und wie der Verkehr, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist.
Die Regel-/ und Beschilderungspläne werden den Örtlichkeiten entsprechend angepasst.
Bitte beachten Sie, dass Anträge für Sperrungen im Gemeindegebiet der Großen Kreisstädte Dinkelsbühl und Rothenburg o. d. T. bei der dortigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen sind.
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