Inhalt
  • Besitz eines deutschen EU-Kartenführerscheins
  • Besitz der Klasse B seit mindestens 2 Jahren (Ausnahme: 1 Jahr bei Krankenkraftwagen)
  • Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme: 19. Lebensjahr bei Krankenkraftwagen)
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