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Die Frist zum Umtausch des alten Führerscheins ergibt sich aus der Informationsbrochüre des Landratsamtes Ansbach oder kann via Quickcheck ermittelt werden.

Die Umtauschtermine staffeln sich wie folgt:

Wer noch im Besitz einer rosa oder grauen Papierführerscheins ist, für den gilt die Umtauschfrist in Abhängigkeit seines Geburtsjahres:

GeburtsjahrStichtag
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025
Vor 1953 19. Januar 2033
(auch wenn im Besitz eines Kartenführerscheines)

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