Inhalt

Wenn die Führerscheinstelle aus konkretem Anlass ein Gutachten über Ihre Fahreignung verlangt, legt sie eine Frist für die Beibringung des Gutachtens fest. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, schließt die Behörde daraus, dass Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet sind.

Seite teilen