- 1 biometrisches Lichtbild 35 x 45 mm - Fotomuster der Bundesdruckerei
- Unterschrift für Kartenführerschein
- Kopie des bisherigen Führerscheins
- Kopie von Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- bei gewerblicher Nutzung Vorlage der Grundqualifikation (IHK) bzw. 5 Weiterbildungen nach BrKfQG (5 Module), bitte gegebenenfalls beim Bundesamt für Güterkraftverkehr erfragen ob die Qualifikation benötigt wird
Für die Klassen D1, D1E, D und DE außerdem:
- Betriebs- oder Arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (wenn die Laufzeit des Führerscheines über das 50. Lebensjahr hinausgeht)
- Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Satz 1 Bundeszentralregistergesetz