Allgemeine Antragsunterlagen:
- 1 biometrisches Lichtbild 35 x 45 mm - Fotomuster der Bundesdruckerei
- Unterschrift für Kartenführerschein
- ausländischen Führerschein im Original
- Kopie Personalausweis bzw. Reisepass
Bei Inhabern einer befristet gültigen LKW bzw. Bus Klasse:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
Bei Inhabern einer befristet gültigen Bus Klasse zusätzlich:
- Betriebs- oder Arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (wenn die Laufzeit des Führerscheines über das 50. Lebensjahr hinausgeht)
- Erweitertes Führungszeugnis (falls Zuzug aus einem EU-Land innerhalb der letzten 36 Monate erfolgt ist: europäisches Führungszeugnis)
Bei gewerblicher Nutzung der LKW bzw. Bus Klasse:
- Berufskraftfahrerqualifikation
- Umschreibung von EU- bzw. Listenstaat gültig ausgestellten Fahrerqualifizierungsnachweise
Für außerhalb der EU ausgestellte Führerscheine außerdem:
- Übersetzung und Klassifizierung eines staatlich anerkannten Übersetzers (wenn Führerschein nicht dem Muster eines EU-Kartenführerscheins entspricht, EU-Führerschein Muster Kraftfahrt-Bundesamt
- Kopie von Aufenthaltstitel
Wenn Prüfung abgelegt werden muss:
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (mindestens 9 Unterrichtseinheiten)
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes nach Anlage 6 Nr. 1 FeV (nicht älter als 2 Jahre und Sehschärfe mindestens 0,7/0,7)
- Angabe der Fahrschule