- Erweitertes Führungszeugnis (falls Zuzug aus einem EU-Land innerhalb der letzten 36 Monate erfolgt ist: europäisches Führungszeugnis)
- Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der FeV
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der FeV
- Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (Reaktionstest)
- Bei Taxi ist eine Ortskenntnisprüfung erforderlich.
- Erste-Hilfe-Bescheinigung (bei Krankenkraftwagen und wenn der Fahrerlaubnisbehörde diese noch nicht vorgelegen hat)
- Eine Karteikartenabschrift der damaligen Ausstellungsbehörde, sofern der aktuelle Führerschein nicht von der Führerscheinstelle des Landratsamtes Ansbach ausgestellt wurde.
Der Fahrgastschein ist 5 Jahre gültig und kann um je 5 Jahre verlängert werden.
Dazu sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Erweitertes Führungszeugnis (falls Zuzug aus einem EU-Land innerhalb der letzten 36 Monate erfolgt ist: europäisches Führungszeugnis)
- Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der FeV
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der FeV
- Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (Reaktionstest), wenn über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll