Inhalt
  • Erweitertes Führungszeugnis (falls Zuzug aus einem EU-Land innerhalb der letzten 36 Monate erfolgt ist: europäisches Führungszeugnis)
  • Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der FeV
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der FeV
  • Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (Reaktionstest)
  • Bei Taxi ist eine Ortskenntnisprüfung erforderlich.
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung (bei Krankenkraftwagen und wenn der Fahrerlaubnisbehörde diese noch nicht vorgelegen hat)
  • Eine Karteikartenabschrift der damaligen Ausstellungsbehörde, sofern der aktuelle Führerschein nicht von der Führerscheinstelle des Landratsamtes Ansbach ausgestellt wurde.

Der Fahrgastschein ist 5 Jahre gültig und kann um je 5 Jahre verlängert werden.

Dazu sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Erweitertes Führungszeugnis (falls Zuzug aus einem EU-Land innerhalb der letzten 36 Monate erfolgt ist: europäisches Führungszeugnis)
  • Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der FeV
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der FeV
  • Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (Reaktionstest), wenn über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll
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