Allgemeinde Antragsunterlagen:
- 1 biometrisches Lichtbild 35 x 45 mm - Fotomuster der Bundesdruckerei
- Unterschrift für Kartenführerschein
- Kopie von Personalausweis oder Reisepass
- bei Bürgern außerhalb eines EU-Mitgliedstaates: Kopie von Aufenthaltsdokument
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (9 UE)
Bei Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T außerdem:
- Sehtestbescheinigung einer amtl. anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes gemäß Anlage 6 Nr. 1 FeV (nicht älter als 2 Jahre und Sehschärfe mindestens 0,7/0,7)
- Behördenführungszeugnis (über Einwohnermeldebehörde zu beantragen)
Bei Fahrerlaubnisklassen C1, C, C1E, CE außerdem:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung gemäß Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Behördenführungszeugnis (über Einwohnermeldebehörde zu beantragen)
Bei Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E außerdem:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 FeV
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung gemäß Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- erweitertes Behördenführungszeugnis (über Einwohnermeldebehörde zu beantragen)
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich ankerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (wenn die Laufzeit des Führerscheins über das 50. Lebensjahr hinausgeht)