Inhalt

Allgemeinde Antragsunterlagen:

  • 1 biometrisches Lichtbild 35 x 45 mm - Fotomuster der Bundesdruckerei
  • Unterschrift für Kartenführerschein
  • Kopie von Personalausweis oder Reisepass
  • bei Bürgern außerhalb eines EU-Mitgliedstaates: Kopie von Aufenthaltsdokument
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (9 UE)

Bei Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T außerdem:

  • Sehtestbescheinigung einer amtl. anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes gemäß Anlage 6 Nr. 1 FeV (nicht älter als 2 Jahre und Sehschärfe mindestens 0,7/0,7) 
  • Behördenführungszeugnis (über Einwohnermeldebehörde zu beantragen)

Bei Fahrerlaubnisklassen C1, C, C1E, CE außerdem:

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung gemäß Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre) 
  • Behördenführungszeugnis (über Einwohnermeldebehörde zu beantragen)

Bei Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E außerdem:

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 FeV 
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung gemäß Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
  • erweitertes Behördenführungszeugnis (über Einwohnermeldebehörde zu beantragen)
  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich ankerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (wenn die Laufzeit des Führerscheins über das 50. Lebensjahr hinausgeht)
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