Inhalt

Im Fahreignungsregister werden abschließend benannte Verstöße erfasst, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken.
Das System sieht drei Maßnahmenstufen vor.

Vormerkung

Bei bis zu drei Punkten erfolgt die Erfassung im Fahreignungsregister. Die oder der Betroffene wird darauf im Bußgeldbescheid hingewiesen.

Ermahnung (1. Stufe)

Wer vier bis fünf Punkte ansammelt, erreicht die erste Maßnahmenstufe. Jetzt sendet die Fahrerlaubnisbehörde eine Ermahnung und informiert über die Maßnahmenstufen. Wer in dieser Stufe freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht, kann dadurch einen Punkt abbauen.

Verwarnung (2. Stufe)

Die zweite Maßnahmenstufe greift bei einem Punktestand von sechs oder sieben Punkten. Es erfolgt eine Verwarnung mit dem Hinweis, dass beim Erreichen der nächsten Stufe die Fahrerlaubnis entzogen wird. Auch jetzt kann ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht werden, allerdings ist kein Abbau von Punkten mehr möglich.

Entziehung der Fahrerlaubnis (3. Stufe)

Wer acht oder mehr Punkte ansammelt, erreicht die dritte Maßnahmenstufe: Die Fahrerlaubnis wird entzogen, jedoch nur, wenn zuvor die Ermahnung und Verwarnung ausgesprochen wurden. Die Stufen können, wenn Punkte zwischenzeitlich getilgt werden, mehrfach durchlaufen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Digitales und Verkehr.

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