Inhalt

Ein ärztliches oder medizinisch-psychologisches Gutachten wird die Behörde nur verlangen, wenn dazu ein besonderer Anlass besteht. Beispielsweise muss die Führerscheinstelle ein ärztliches Gutachten verlangen, wenn der Verdacht besteht, dass Sie alkohol- oder drogenabhängig sind. Ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung muss die Führerscheinstelle verlangen, wenn Sie z.B. wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen haben oder Sie ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt haben.


Über die Einzelheiten bezüglich der Beibringung eines ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachtens informiert Sie Ihre Führerscheinstelle
Seite teilen